Instandsetzung & Reparatur.


  • Austausch von Dichtungen (z.B. an Wasseranschlüssen, Armaturen)
  • Türschlösser wechseln
  • Beleuchtungseinrichtung prüfen und ggfs. Leuchtmittel tauschen
  • Einstellen von Einrichtungsgegenständen (z.B. Türscharniere, Beschläge, etc.)
  • Ausbesserungsarbeiten an Wand, Decke und Boden
  • Ausbesserungsarbeiten an Türen, Treppen und sonstigen Ausstattungen
  • Ausbessern von Rissen und Löchern
  • Überstreichen der Wand-/Deckenflächen mit Farbe
  • Reparatur von Einrichtungsgegenständen (z.B. "wackelnde Möbel")
  • Ölen von Fenster- und Türscharnieren
  • Auftragen eines Mauerschutzes
  • Holzimprägnierung /-lasur
  • Beseitigung einer Verstopfung im Abflussrohr
  • Raumausstatterarbeiten [1]

[1] Hinweis: Diese Arbeiten sind von der Änderung der am 12.12.2019 verabschiedeten und am 14.02.2020 in Kraft getretenen Handwerksordnung (Einführung der Meisterpflicht) betroffen. Allerdings dürfen diese Arbeiten weiterhin ausgeführt werden, sofern das Unternehmen in dem Zeitraum 01.01.2004 - 13.02.2020 gegründet wurde - in diesem Fall greift der sogenannte Bestandsschutz.