Vorsicht – Frost! Du bist im Winter einige Tage nicht zuhause? Der Winterurlaub ist geplant und alles gut vorbereitet. Wirklich alles? Wer kontrolliert, dass es zuhause nicht zu einem Rohrbruch kommt, weil die Heizung ausfällt und damit Leitungen einfrieren? Weit hergeholt? Leider nein: Üblicherweise zahlt eine Wohngebäudeversicherung Schäden durch Rohrbruch (frostbedingt) nur, wenn ausreichend –auch bei Abwesenheit– geheizt wurde. Dabei ist wichtig, dass die ordnungsgemäße Funktion der Heizungsanlage regelmäßig überwacht werden muss. In der Rechtsprechung wird beispielsweise von halbwöchentlichen Kontrollen gesprochen, dies bedeutet, dass auch bereits bei einer Woche Winterurlaub eine Kontrolle durch Dritte stattfinden muss, da bei einem Heizungsausfall von einer halben Woche bereits mit Frostschäden gerechnet werden muss. Urteile hierzu gibt es z.B. durch das Oberlandesgericht Stuttgart (Aktenzeichen 7 U 166/09) oder das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen 3 U 165/01). Dein Hausmeisterservice vor Ort kann beispielsweise nach dem Rechten sehen, während du entspannt im Urlaub bist.
Und eine Kleinigkeit kannst du vorher schon selbst erledigen: Entleere die Rohre deiner Gartenbewässerung.
Beachte außerdem, dass du auch als Mieter dazu verpflichtet bist, ausreichend zu heizen. Vorsorge ist also in jedem Fall besser als ein Schaden und Ärger mit dem Vermieter oder der Versicherung – im schlimmsten Fall mit Beiden!
Was muss noch beachtet werden? Bilden sich Eiszapfen über öffentlichem Grund, musst du als Eigentümer ebenfalls schnell handeln. Üblicherweise ist in Ortssatzungen auch in schneearmen Gebieten die Beseitigung von Eiszapfen über öffentlichem Grund eine Pflicht der Eigentümer. Beauftrage deinen Hausmeisterservice vor Ort – er wird die Bildung von Eiszapfen überwachen und ggfs. sofort Gegenmaßnahmen ergreifen und die Gefahr entfernen.
Gehe die Liste mit deinem Hausmeister vor Ort durch. Spreche alle gewünschten Arbeiten ab und freu dich auf zuverlässige Arbeit vom Profi. Getreu unserem Motto: Hausmeisterring.de | Profis am Werk!
Wir wünschen eine angenehme und schadensfreie Winterzeit,
dein Team von Hausmeisterring.de
Oft bestehen auch Fragen rund um Hausmeisterdienste im Mietshaus oder in der WEG-Anlage. Gerade wenn Mieter oder eine Eigentümergemeinschaft Aufträge erteilen bestehen oft Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Beauftragungsbefugnis und der Aufteilung der Kosten.
Nachfolgender Link führt kostenfrei zu einem Ratgeberartikel unseres Partners. Anschließend steht der Hausmeisterdienst vor Ort zum Besprechen der Arbeiten gerne zur Verfügung:
https://ratgeber.immowelt.de/a/hausmeisterservice-was-er-leistet-was-er-kostet.html