Bauarbeiten & handwerkliche Services.


  • Trockenbauarbeiten
  • Bautentrocknungsarbeiten
  • Fugen anbringen/ausbessern
  • Tapezierarbeiten (z.B. mit Rauhfasertapete)
  • Einbau von (genormten) Bauelementen/Baufertigteilen (z.B. Fenster, Türen/Zargen, Regale)
  • Bodenlegerarbeiten (Teppich, Laminat, Fertigparkett, PVC, Vinylboden, Parkett [1])
  • Estrichlegerarbeiten [1]
  • Fliesen-/Platten-/Mosaiklegerarbeiten [1]
  • Einbau von Rolladen / Jalousien

[1] Hinweis: Diese Arbeiten sind von der Änderung der am 12.12.2019 verabschiedeten und am 14.02.2020 in Kraft getretenen Handwerksordnung (Einführung der Meisterpflicht) betroffen. Allerdings dürfen diese Arbeiten weiterhin ausgeführt werden, sofern das Unternehmen in dem Zeitraum 01.01.2004 - 13.02.2020 gegründet wurde - in diesem Fall greift der sogenannte Bestandsschutz.